Wichtige Informationen
| Rechtliche Hinweise | Steuerhinweis | |
| Durch die jeweilige Spende werden keine rechtlichen Ansprüche oder Besitzverhältnisse begründet. Der Erwerb eins Stück Wand, Fussboden oder eines Ausrüstungsgegenstan- des ist rein symbolisch zu verstehen. Die von Ihnen geleistete Unterstützung zu den ausge- wiesenen Baumaterialien oder Ausstattungs- gegenständen wird auf unserer Internetseite dokumentiert. Der finanzielle Beitrag durch die geleistete Spende wird ausschliesslich zur Realisierung des Trainingszentrums verwendet. | Nach Eingang Ihrer Spende erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Als gemeinnützig aner- kannte Organisation ist die Stiftung Schweiz- erische Sportmittelschule Engelberg steuer- befreit. Ihre Spende wird gemäss geltenden Steuergesetzen besteuert. | |
| Vielen Dank. |
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| Wir danken für die Unterstützung bei
der Plan- ung und Realisierung des Projektes dem Kanton Obwalden, dem Regionalentwicklungsverband
Nidwalden und Engelberg sowie der Einwohner- gemeinde Engelberg. Besonderer Dank gilt dem Benediktinerkloster Engelberg, welches wieder einmal – mit grossem Verständnis und Offenheit für die besonderen Rahmenbedingungen einer Talentschmiede – der Sportmittelschule zur Seite steht. |