Wichtige Informationen

Rechtliche Hinweise   Steuerhinweis
     
Durch die jeweilige Spende werden keine rechtlichen Ansprüche oder Besitzverhältnisse begründet. Der Erwerb eins Stück Wand, Fussboden oder eines Ausrüstungsgegenstan- des ist rein symbolisch zu verstehen. Die von Ihnen geleistete Unterstützung zu den ausge- wiesenen Baumaterialien oder Ausstattungs- gegenständen wird auf unserer Internetseite dokumentiert. Der finanzielle Beitrag durch die geleistete Spende wird ausschliesslich zur Realisierung des Trainingszentrums verwendet.   Nach Eingang Ihrer Spende erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Als gemeinnützig aner- kannte Organisation ist die Stiftung Schweiz- erische Sportmittelschule Engelberg steuer- befreit. Ihre Spende wird gemäss geltenden Steuergesetzen besteuert.
     
Vielen Dank.  
   
Wir danken für die Unterstützung bei der Plan- ung und Realisierung des Projektes dem Kanton Obwalden, dem Regionalentwicklungsverband Nidwalden und Engelberg sowie der Einwohner- gemeinde Engelberg.

Besonderer Dank gilt dem Benediktinerkloster Engelberg, welches wieder einmal – mit grossem Verständnis und Offenheit für die besonderen Rahmenbedingungen einer Talentschmiede – der Sportmittelschule zur Seite steht.